Wer Hartz IV bezieht, kennt die Probleme des Alltags. Das Geld reicht gerade einmal für das Wichtigste. Bei einem Umzug wird es knapp in der Haushaltskasse. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind solche Ausgaben zu hoch. Dabei sind es oft Hartz IV-Empfänger, die umziehen müssen. Ein neuer Job macht dies notwendig. Mit einigen Umzugstipps für den Hartz IV-Umzug können Sie das trotzdem schaffen. Was müssen Sie dazu wissen?

Jobcenter soll Umzug zahlen – Wichtigkeit vom Hartz-IV-Umzug muss nachgewiesen werden

umzug-checkliste-jh-umzuege-und-transporteOb der Staat die Umzugskosten für einen Empfänger von Hartz IV bezahlt, ist schwer zu sagen. Sie sollten auf jeden Fall einige Umzugstipps ernst nehmen. Das hängt davon ab, ob der Umzug wichtig ist. Manchmal Ist der Wechsel des Wohnorts wichtig. Dann bezahlt das Amt die Umzugskosten. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien werden bei einer Prüfung geprüft, wenn die Umzugskosten übernommen werden sollen:

  • Weil Sie krank sind, kommen Sie die Treppen nicht mehr hoch.
  • Die Wohnung ist für die Familie zu klein.
  • Der Vermieter hat ihnen gekündigt, ohne dass Sie Schuld haben.
  • Sie haben geheiratet, oder sich getrennt.
  • In Ihrer Wohnung ist Schimmel.
  • Sie haben eine neue Arbeit, die zu weit weg ist.

Der Schimmel muss Schuld des Vermieters sein. Manchmal will das Jobcenter Sie aus der Wohnung haben. Sie müssen dann umziehen. Das kann sein, wenn Ihre Wohnung zu groß ist. Dann muss das Jobcenter auch alles bezahlen.

Umzugsabsicht bei Hartz IV früh anmelden

umziehen-mit-jens-hahn-halle-leuna-leipzigWenn Sie umziehen wollen, müssen Sie das dem Jobcenter sagen. Das kann manchmal sehr lange dauern. Deshalb sollten Sie den Umzug früh melden Außerdem müssen Sie alle Papiere dabei haben. Welche Papiere das sind, ist unterschiedlich. Je nach Grund ist es entweder ein Arbeitsvertrag oder die Kündigung des Vermieters. Es kann auch ein ärztliches Attest sein. Sie müssen aber auf jeden Fall die Wahrheit sagen. Sonst kann das Jobcenter das Geld für den Hartz IV-Umzug zurückverlangen.

Nur private Umzugsorganisation wird bezahlt

Nur private Umzugsorganisation wird bezahltDas Jobcenter bezahlt meistens nur einen Hartz IV-Umzug, wenn Sie den privat organisieren. Wenn Sie eine Umzugsfirma nehmen wollen, dann müssen Sie die Umzugskosten selber bezahlen. Für die privaten Helfer wird eine Pauschale gezahlt. Die Pauschale geht bis zu 50 Euro. Außerdem bezahlt das Jobcenter das Mietauto. Weiterhin werden vom Jobcenter Packmaterialn wie beispielsweise Umzugskartons bezahlt. Sogar eine Beteiligung an den Renovierungskosten es möglich. Allerdings werden hier nur die Materialien bezahlt. Den Lohn für die Arbeiter bezahlt das Jobcenter nicht. Dasselbe gilt für die Kaution. Meistens bekommen Sie dann nur einen Kredit. Den Kredit kriegt direkt der Vermieter. Der Hartz IV-Empfänger muss den dann monatlich bezahlen. Ein Kredit kriegen Sie nur, wenn Sie selbst die Kaution nicht mehr bezahlen können. Dabei wird geprüft, ob Sie wirklich kein Vermögen mehr haben.

Wichtige Umzugstipps: Manchmal bezahlt das Amt die Umzugskosten

hartz-iv-umzug-manchmal-bezahlt-das-amt-die-umzugskostenManchmal werden die Kosten für ein Umzugsunternehmen tatsächlich vom Jobcenter bezahlt. Das Amt möchte, dass der Umzug privat organisiert wird. Manchmal können Sie das gar nicht schaffen. Wenn Sie krank sind, kann Ihnen niemand einen Umzug zumuten. Oder Sie haben sich in der Familie verkracht. Dann bezahlt das Jobcenter das Umzugsunternehmen. Dabei müssen Sie aber zuerst fragen. Das Amt will immer einen Kostenvoranschlag haben. Erst mit diesem Kostenvoranschlag wird entschieden. Was Sie nicht machen sollten, ist erst das Unternehmen beauftragen. Wenn Sie dann zum Jobcenter gehen, kriegen Sie meistens das Geld nicht wieder. Das Jobcenter bezahlt selbst dann nicht, wenn der Hartz-IV-Umzug eigentlich ok war. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die richtige Reihenfolge einhalten. Das sollten Sie unbedingt wissen, wenn Sie Hartz IV kriegen.

Junge Leute müssen Kosten für Hartz-IV-Umzug selbst bezahlen

Junge Leute müssen Kosten für Hartz-IV-Umzug selbst bezahlenBei einem jungen Hartz IV Empfänger muss fast immer alles selbst bezahlt werden. Junge Hartz IV Empfänger sind unter 25. Wer so jung ist, muss eigentlich bei seinen Eltern wohnen. Es gibt aber auch hier ein paar Ausnahmen. Auch hier zahlt das Jobcenter manchmal für den Umzug.

  • Es gibt einen großen Krach mit den Eltern.
  • Man würde eine Arbeit in einer anderen Stadt kriegen.
  • Wegen Schwangerschaft oder Heirat muss umgezogen werden.

Die richtigen Umzugstipps sind wichtig. Manchmal bezahlt das Jobcenter nämlich alles. Dabei muss der Umzug sehr wichtig sein. Immer wenn Sie umziehen wollen, sollten Sie mit dem Mitarbeiter im Jobcenter sprechen. Sehr oft gibt es eine Lösung. Wenn Sie krank sind, bezahlt das Amt sogar ein Umzugsunternehmen. Dann müssen Sie sich zusätzlich zu den Problemen mit Hartz IV nicht auch noch mit dem Packen rumärgern.

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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team