Rund um die Meldepflicht – praktische Umzugstipps für Hundebesitzer
Ein Umzug ist für Hunde ebenso stressig wie für ihre Besitzer. Hektik und Stress sorgen für unruhige Tiere und die neue Umgebung muss auch erst noch entdeckt werden.
Sie als Hundehalter müssen zahlreiche Dinge im Blick behalten, dazu zählt auch das Anmelden Ihres Hundes am neuen Wohnort.
Wir geben Ihnen hilfreiche Umzugstipps, wie Sie Ihren Hund ummelden und was Sie dabei beachten sollten.
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Umzug innerhalb der Gemeinde
Für die Erhebung der Hundesteuer ist in der Regel das Finanzamt zuständig. Wenn Sie in eine neue Wohnung im gleichen Gemeindegebiet ziehen, genügt in der Regel eine formlose Mitteilung.
Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie telefonisch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung. Teilen Sie der zuständigen Abteilung einfach schriftlich die neue Adresse mit. In der Regel ist dies eine Abteilung des Ordnungsamtes, die Stadtkasse oder das Einwohnermeldeamt.
Häufig ist die persönliche Ummeldung in Verbindung mit Ihrer eigenen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt möglich.
Umzugstipps – Hund ummelden in der neuen Stadt oder Hund abmelden
Wenn Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt umziehen, sollten Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen am bisherigen Wohnort abmelden. Teilen Sie der bisher zuständigen Behörde einfach Ihre neue Adresse per E-Mail oder Brief mit. Anschließend können Sie die Hundeanmeldung in der neuen Stadt vornehmen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen. In den meisten Fällen kann dies online, telefonisch oder schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen.
Eine persönliche Ummeldung ist nur in Einzelfällen notwendig. Kurze Zeit nach der Ummeldung erhalten Sie die aktuelle Hundesteuermarke sowie einen schriftlichen Bescheid über die Steuer.
Wenn Sie Ihren Hund abschaffen und nicht ummelden, müssen Sie bestimmte Papiere einreichen. Bei Übergabe an einen neuen Halter teilen Sie der Behörde die Adresse des neuen Halters mit. Ist das Tier verstorben genügt eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung. Wurden Hunde ins Tierheim gegeben, sollten der Behörde Kopien der Aufnahmeverträge vorgelegt werden.
Umzugstipps zur Hund ummeldung bei der Versicherung
Auch das Versicherungsunternehmen sollten Sie entsprechend über die neue Adresse informieren. Bei einem Umzug genügt hier eine formlose Mitteilung per Brief, E-Mail oder Telefonanruf.
Wurde der Hund abgeschafft, müssen Sie ebenfalls die bereits erwähnten Bescheinigungen von Tierarzt oder Tierheim einreichen.
Wenn Sie die Fristen für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beachten, wird es in der Regel keine Probleme mit der zuständigen Behörde geben.
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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team