Tipps für den Umzug: Wann Sie sich nach dem Mietrecht ummelden müssen
Sie haben Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch! Doch Ausruhen können Sie jetzt nicht. Schließlich müssen Sie Ihren Umzug planen.
Das Mietrecht verlangt: Sie müssen Ihre alte Wohnung in den meisten Fällen renovieren. Außerdem müssen Sie Ihre neue Adresse allen mitteilen. Das gilt für nicht nur für Ihre Familie. Ebenso wollen das die Behörden und die Anbieter von Strom, Gas oder Internet wissen. Sonst findet weder die Zeitung noch der Strom den Weg in die neue Wohnung.
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt. Damit können Sie nichts vergessen. Haben Sie noch weitere Fragen zum Mietrecht? Dann finden Sie auf unserer Homepage weitere Informationen. Ebenso finden Sie Tipps auf den Internetseiten des Mieterbundes.
Ihre neue Adresse:
Haben Sie Ihren Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben? Dann sollten Sie die entsprechenden Behörden informieren. Auch Ihr Anbieter von Strom, Gas und Telefon sollte über Ihre Adressänderung informiert werden. Vereinbaren Sie mit der Post einen Auftrag zur Nachsendung Ihrer Post. Damit kann diese Ihre Briefe auch an die neue Adresse schicken. Haben Sie Zeitungen und Zeitschriften abonniert? Dann müssen Sie diese extra über die neue Adresse informieren. Bei Telefon und Internetverbindungen hängt die Kündigungszeit vom Vertrag ab. Sie sollten mindestens sechs Wochen einplanen. Vergessen Sie Ihren Stromanbieter nicht. Sie können bei dieser Gelegenheit auch zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Die Wohnung und die Schönheitsreparaturen laut Mietrecht
Im Mietvertrag der alten Wohnung ist alles genau festgehalten. Oft muss die Wohnung renoviert werden. Dazu gehört nicht nur das Tapezieren. Oft müssen auch die Türrahmen und Heizkörper gestrichen werden. Allerdings sind nicht alle Klauseln laut Mietrecht wirksam. Oft reicht auch eine besenreine Übergabe. Begehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter. Fertigen Sie dabei ein Protokoll der Übergabe an. Nehmen Sie am besten einen Zeugen mit. Dann müssen Sie später nicht für Schäden haften, die Sie nicht verursacht haben. Erst danach sollten Sie den Schlüssel übergeben. Ist das Mietverhältnis beendet, bekommen Sie die Kaution für die alte Wohnung zurück. Leider kann sich laut Mietrecht der Vermieter damit Zeit lassen. Oft wird die Kaution erst ein halbes Jahr später gezahlt.
Nach dem Umzug: Ummelden
Das Einwohnermeldeamt
Nach dem Umzug in die neue Wohnung ist längst keine Ruhe. Jetzt müssen Sie laut Mietrecht einige Gänge zu den Behörden auf sich nehmen. Binnen einer Woche müssen Sie beispielsweise auf dem Einwohnermeldeamt Ihre Adressänderung bekannt geben. Die Ummeldung selbst können Sie in vielen Ämtern bereits online erledigen. Diese ist für Sie kostenlos. Trotzdem muss die aktuelle Adresse auch auf dem Ausweis vermerkt werden. Andernfalls ist dieser nicht mehr gültig. Für diese Änderung sollten Sie einen Besuch beim Einwohnermeldeamt einplanen. Sie brauchen sich übrigens nur an Ihrem neuen Wohnort anzumelden. Die Abmeldung vom alten Wohnort übernimmt die Behörde automatisch.
Die Zulassungsstelle
Haben Sie ein Auto oder ein Motorrad? Sie müssen dieses auf der Zulassungsstelle ummelden. Bleiben Sie im gleichen Kreis wohnen? Dann können Sie Ihr Kennzeichen behalten. Im anderen Fall brauchen Sie ein neues Nummernschild für Ihr Auto oder Motorrad.
Bei der Zulassungsstelle muss der Kfz-Schein umgeschrieben werden. Das kann bis zu 50 Euro an Gebühren kosten. Denken Sie daran, dass Sie sich vorher bei der Kfz-Versicherung ummelden müssen. Ohne diesen Nachweis brauchen Sie gar nicht erst zur Zulassungsstelle zu gehen.
Die Rundfunkgebühren
Lassen Sie Ihre Gebühren für die GEZ per Lastschrift vom Konto abbuchen? Auch dann müssen Sie der Einzugsstelle Ihre Adressänderung bekannt geben. Das können Sie einfach online erledigen.
In Post- und Bankfilialen liegen zudem die Karten der GEZ aus. Mit denen können Sie die Änderung Ihrer Adresse ebenfalls anzeigen.
Das Finanzamt:
Ist nach dem Umzug Ihr bisheriges Finanzamt immer noch zuständig? Dann reicht es aus, wenn Sie Ihre neue Anschrift bei Ihrer nächsten Steuererklärung angeben.
Ist nach dem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig? Dann teilen Sie dort einfach Ihre neue Anschrift mit. Geben Sie aber unbedingt Ihre Steuernummer an. Sonst können die Beamten den Vorgang eventuell nicht zuordnen. So verzögert sich die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater machen? In diesem Fall übernimmt dieser die Ummeldung.
Die Versicherungen:
Ob Hausrat- oder Haftpflicht-versicherung: Alle wollen wissen, wo Sie künftig wohnen.
Reden Sie dieser Gelegenheit mit Ihrem Vertreter für Versicherungen. Dieser sagt Ihnen, ob Ihr Hausrat noch ausreichend versichert ist. Dann bleiben Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen.
Arbeitsamt und Familienkasse:
Beziehen Sie keine Leistungen von der Familienkasse oder vom Arbeitsamt? Dann brauchen Sie sich hier auch nicht zu melden. Falls ja, sollten Sie dem Amt Ihre neue Anschrift mitteilen. Melden Sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt um. Dann erfolgen die Zahlungen weiter. Andernfalls müssen Sie alles neu beantragen. Teilen Sie einfach Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die neue Anschrift mit. Dann wird Ihr Geld ohne Unterbrechung gezahlt. Ihre Kunden-Nummer beim Arbeitsamt oder der Familienkasse behalten Sie übrigens in jedem Fall. Diese gilt in der gesamten Bundesrepublik.
Weitere Umzugstipps können Sie auf unserem Blog lesen…
Ihr JH-Umzüge & Transporte Team