Sonderurlaub bei Umzug: Worauf können Sie sich berufen?
Jeder, der in der jüngeren Vergangenheit einmal umgezogen ist oder zumindest an einem Umzug beteiligt war weiß: Der Stadtumzug oder Ortswechsel kostet viel Zeit und Arbeit. Neben den offensichtlichen Aufgaben, wie dem Verpacken sämtlicher persönlicher Gegenständen sowie dem Transport zur neuen Adresse, erfordert ein Umzug immer auch einen gewissen organisatorischen Aufwand. Der Kostet häufig nicht nur einige Nerven, sondern auch Zeit. Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?
Unterschiedliche Sonderurlaubsregelungen bei Umzug
Die Sonderurlaubsregelungen bei Umzug unterscheiden sich in vielen Unternehmen. Üblich ist allerdings ein Tag Sonderurlaub beim Umzug – wenn ein solcher zusätzlicher Urlaub überhaupt gewährt wird. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist der zusätzliche Urlaubstag keinesfalls; in der Praxis hängt die Gewährung vom Umzugsurlaub deshalb auch von den individuellen Bedingungen im Unternehmen ab. Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, der aktuellen Auftragslage, dem Verhältnis zum Chef oder der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind in der Regel maßgeblich für die Gewährung vom Umzugsurlaub.
Kein gesetzlicher Anspruch
Durch die betreffenden Gesetzestexte, darunter das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht nur ein Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden und für einen kurzen Zeitraum seiner Arbeit nicht nachkommen kann.
Üblicherweise zählen die Geburt eines Kindes oder der Tod von Verwandten zu solchen Ereignissen. Unter bestimmten Bedingungen kann dies allerdings auch bedeuten, dass ein Wohnungswechsel mit Umzugsurlaub bedacht werden kann.
Der Sonderurlaub bei Umzug müsste dann in jedem Fall gewährt werden, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen notwendig wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer in eine andere Zweigstelle versetzt wurde und ein Pendeln vom vorherigen Wohnort nicht mehr zumutbar ist. Außerdem könnte der Umzugsurlaub Pflicht werden, wenn sich der Umzug nur in der Arbeitszeit durchführen lässt.
Umzugsplanung nach Feierabend
Üblicherweise ist es so, dass die Umzugsplanung nach Feierabend vorgenommen wird und der eigentliche Umzug an einem Tag stattfindet – wofür auch ein Samstag genutzt werden kann. Einige Jobs erfordern aber beispielsweise Schichtarbeit oder besonders flexible Arbeitszeiten, sodass unter gewöhnlichen Umständen kaum eine Umzugsplanung möglich wäre. Hier ist der Sonderurlaub bei Umzug kaum verzichtbar. Doch der gesetzliche Anspruch für einen solchen Umzugsurlaub ist schwammig formuliert. Es wird schwierig werden, sich gegenüber dem eigenen Chef auf diese Rechtsgrundlage zu berufen.
Die Erfahrung zeigt: Nur, wenn im Arbeitsvertrag vermerkt ist, dass der Umzug mit Sonderurlaub bedacht ist, gibt es hier eine gewisse rechtliche Sicherheit. Ansonsten werden Sie als Arbeitnehmer kaum die Zeit haben einen eventuellen Anspruch vor einem Arbeitsgericht durchzusetzen – zumal ohnehin fraglich ist, ob Sie sich objektiv im Recht befinden.
Vorgesetzten um Umzugsurlaub bitten
In der Praxis sollten die Sonderurlaubsregelungen bei Umzug anders gehandhabt werden. Weil Sie sich in der Regel nicht auf das Gesetz berufen können, sondern sich auf die Kulanz Ihres Chefs verlassen müssen sollten Sie Ihn um ein Gespräch unter vier Augen bitten. In diesem Gespräch sollten Sie versuchen, dem Vorgesetzten die eigene Situation darzulegen und zu veranschaulichen, weshalb Sie Sonderurlaub für Umzug benötigen und sich der Wohnungswechsel nicht ohne Umzugsurlaub realisieren lässt.
Ein Gespräch „zwischen Tür und Angel“ ist in diesem Zusammenhang wenig ratsam. Ebenso sollte der eigene Vorgesetzte gleich um zwei Urlaubstage gebeten werden – womit die Chance steigt, dass Ihnen zumindest ein Tag Urlaub gewährt wird. Weiterhin sollten Sie dieses Gespräch geschickt gestalten; wohlwissend, dass Sie sich auf die Sonderurlaubsregelungen bei Umzug nicht berufen können, sondern gewissermaßen auf die Kulanz des Gegenübers angewiesen sind. Ebenso ist es klug, den Chef auf die eigenen Leistungen zu verweisen: Wurden Überstunden geleistet, ist objektiv natürlich weniger Zeit vorhanden, den Wohnungswechsel in der Freizeit zu organisieren. In diesem Zusammenhang erscheint der Sonderurlaub bei Umzug dringend notwendig.
Weisen Sie Ihren Chef auch dahin, dass die Umzugsplanung eine Doppelbelastung zu Ihrer Arbeit darstellt – und folglich auch die Konzentration während der Arbeit leiden kann. So können Sie ihren Vorgesetzten sicher davon überzeugen, dass es ratsamer ist, den Umzugsurlaub zu gewähren – auch ohne Sonderurlaubsregelungen bei Umzug. Dann können Sie sich ein oder zwei Tage nur um den Wohnungswechsel kümmern, wohingegen Sie sich danach wieder voll auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
Überstunden und Umzug: Dem Chef ein Angebot machen
Trotz geschickter Gesprächsführung kann allerdings der Fall eintreten, dass der Vorgesetzte den Sonderurlaub für Umzug verweigert. In diesem Fall sollten Sie probieren, ihm einen Deal anzubieten: So kann geleistete Mehrarbeit im Tausch gegen den Urlaub angeboten werden, in einigen Jobs ist es möglicherweise vielleicht sogar möglich, als Ausgleich zum Umzugsurlaub einen Wochenenddienst zu übernehmen.
Fazit: Sonderurlaub bei Umzug auch ohne Rechtsanspruch erhalten
So zeigt sich am Ende: Einen generellen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug gibt es nicht. In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen kann allerdings durchaus eine Gewährung von Umzugsurlaub vermerkt sein, der üblicherweise ein bis zwei Tage beträgt. Ohne diesen Vermerk können Sie sich auf Sonderurlaub berufen, wenn der Wohnungswechsel betrieblich bedingt ist. Scheidet auch diese Variante aus, sollten Sie mit Ihrem Chef sprechen – und in einem Gespräch um Gewährung von einem Urlaubstag für den Umzug bitten.
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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team