Wann und in welchem Umfang kann ein Umzug Steuerersparnis bringen?
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie einen großen Teil der Kosten über Ihre Steuererklärung abrechnen. Für Sie heißt das, dass Sie wirklich Steuer sparen, auch wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Optional kann auch ein privater Umzug durchaus mit einer Ersparnis einhergehen.
Bei beruflichen bedingten Umzügen Steuern sparen
Werden Sie von Ihrer Firma in eine andere Stadt versetzt, kann Ihr Umzug günstig sein. Denn die Kosten für das Umzugsunternehmen, die vorübergehend doppelte Haushaltsführung und Umzugsnebenkosten sind steuerlich anrechenbar. Gleiches gilt auch, wenn Sie in einer neuen Stadt eine Aus- oder Weiterbildung beginnen.
Am besten nutzen Sie die Kompetenz eines Steuerberaters und beauftragen ihn mit der Anfertigung Ihrer Steuererklärung. In diesen Tipps erfahren Sie, worauf es bei berufsbedingten Umzügen ankommt und was genau Sie bei der Steuer absetzen können. Die steuerliche Verrechnung Ihrer Umzüge wird in den Werbungskosten vorgenommen und kann eine spürbare Ersparnis mit sich bringen.
Wann gilt ein Umzug als berufsbedingter Wohnortwechsel?
Berufsbedingte Umzüge sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, muss Ihr Wohnortwechsel eine für das Finanzamt spürbare Verbesserung des Kostenfaktors in der Haushaltsführung aufweisen. Gründe für die berufliche Neuorientierung im Wohnort sind:
- der Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums
- die erste Arbeitsaufnahme
- ein Arbeitsplatz in einer neuen Stadt
- der Arbeitgeber gibt eine bisher bereitgestellte Dienstwohnung auf
- die Kosten doppelter Haushaltsführung übersteigen die einmalige Aufwendung für Umzüge
- berufsbedingt ist eine Zweitwohnung notwendig.
Trifft nur einer dieser Aspekte zu, können Sie ein Umzugsunternehmen suchen und sich auf eine Steuerersparnis verlassen. Lässt sich keine klare Orientierung auf den berufsbedingten Umzug erkennen, kann das Finanzamt die steuerliche Anrechnung verweigern oder teilweise anerkennen.
Private Umzüge in der Steuererklärung anrechenbar?
Zu den wichtigen Umzugstipps gehört, dass Sie sich bereits vor dem eigentlichen Umzug mit einem Steuerberater konsultieren. Denn ob eine Anrechnung in der Steuererklärung möglich ist, kann Ihnen der Steuerberater im Vorfeld mitteilen.
Für private Umzüge können Sie pro Jahr maximal 4.000 Euro geltend machen und diese als haushaltsnahe Dienstleistung anrechnen.
Wollen Sie zum Beispiel mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen, kann dieser Wunsch in der Steuer Anrechnung finden. Hier lohnt es sich allerdings, ein günstiges Umzugsunternehmen zu wählen und die Kosten möglichst gering zu halten. Bei Umzügen aus gesundheitlichen Gründen sieht es schon wieder anders aus.
Hier sind folgende Aufwendungen steuerlich absetzbar.
- Fahrten zur Wohnungssuche und zu Besichtigungsterminen
- Übernachtungskosten von maximal vier Tagen beim Umziehen in eine andere Stadt
- Maklergebühren
- die Aufwendungen für das Umzugsunternehmen
- beim Umziehen in Eigenleistung 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
- doppelte Mietbelastungen
- Kosten für Renovierung und Endreinigung der bisherigen Wohnung.
- Die Abrechnung auf die Steuer gibt Möglichkeiten zum Sparen und lässt Ihre Kosten maßgeblich sinken.
Umzugstipps für Steuersparer
Ehe Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, sollten Sie einen Termin beim Steuerberater vereinbaren. Dieser teilt Ihnen mit, welche Kosten Sie aufrechnen und über die Steuer geltend machen können. Oftmals lässt sich ein halb privater und halb beruflicher Umzug durchaus höher anrechnen, wenn Sie den Umzugstipps des Steuerberaters vertrauen. In diesem Fall sollten Sie zum Beispiel nachweisen, dass die doppelte Haushaltsführung jährlich teurer als die einmalige Beauftragung vom kostengünstigen Umzugsunternehmen ist.
Wenn Sie dem Finanzamt eine Option zum Sparen aufzeigen, werden Sie in der Regel mit einer Steuereinsparung belohnt. Wichtig ist auch, dass Sie sich vor dem Umziehen Gedanken um die Organisation machen. Legen Sie sich eine Checkliste zu und haken ab, was Sie bereits erledigt haben.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Hier zeigen sich zwischen beruflichen, privaten und gesundheitsbedingten Umzügen gravierende Unterschiede. Fakt ist, dass Sie immer nur die Hauptkosten für Umzüge anrechnen können. Eventuelle Nebenkosten, wie zum Beispiel die Modernisierung der neuen Wohnung stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Umzug. Sollten Sie sich bisher auf die doppelte Haushaltsführung berufen haben, kann das Finanzamt einer Übernahme der Umzugskosten ablehnen. Dies geschieht in der Regel nur, wenn die Aufgabe der Zweitwohnung keinen wirklichen Mehrwert für Sie erbringt. Dies ist der Fall, ziehen Sie 30 Kilometer vom jetzigen Wohnort weg und möchten erklären, dass Sie durch den Umzug wirklich Fahrtkosten sparen. Alternativ zu einer Abrechnung der reellen Umzugskosten haben Sie jederzeit die Chance, eine Pauschale abzurechnen. Hier stehen Singles 764 Euro Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften 1.520 Euro zu. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater, welches Konzept Sie am meisten sparen und Ihre Umzüge vorteilhaft planen lässt.
Steuerberater hilft bei der Verrechnung
Als Privatperson müssen Sie sich mit der steuerlichen Gesetzgebung nicht auskennen. Auch wenn Sie die Steuererklärung bisher selbst gemacht haben, sollten Sie im Umzugsjahr auf einen Steuerberater zurückgreifen.
Alternativ können Sie sich auch beim Lohnsteuerhilfeverein Informationen und Unterstützung einholen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Umzüge als außergewöhnliche Belastung, als haushaltsnahe Dienstleistung oder als steuermindernde Werbungskosten eingestuft werden. Denn wie die Verrechnung letztendlich erfolgt, entscheidet das zuständige Finanzamt.
Umzugskostenpauschale und ihre Gültigkeit
Für eine Umzugskostenpauschale können Sie sich entscheiden, wenn eine anderweitige Anerkennung der Ausgaben nicht gewährleistet ist. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen und möchten sparen, kann sich die Pauschale vor allem für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften lohnen. Ein beruflicher Umzug sollte besser korrekt abgerechnet werden, da Sie so mehr Steuer sparen können. Ihr Steuerberater hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Anrechnungsform in der Steuererklärung. Fakt ist, egal aus welchem Grund Sie umziehen, eine Möglichkeit zur Begünstigung im steuerlichen Bereich besteht immer.
Doppelte Haushaltsführung oder umziehen?
Die doppelte Haushaltsführung geht mit einer Vielfalt unterschiedlicher Mehrkosten einher. Sie zahlen nicht nur zweimal Miete, sondern haben auch Fahrten zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung. Sie müssen sich an zwei Standorten verpflegen, was weitere Kosten aufwirft. Sicherlich ist eine beruflich genutzte Zweitwohnung vorübergehend eine gute Alternative zu täglich langen Fahrten. Auf Dauer gesehen sparen Sie dennoch, wenn Sie umziehen und sich am Arbeitsort niederlassen. Um die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes in Erfahrung zu bringen, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Sollten Sie noch lange im Unternehmen arbeiten, kann der Umzug eine kosten- und zeitsparende Option gegenüber der Zweitwohnung sein. Auch wenn Sie die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer abrechnen können, sind Umzüge meist die beste Lösung. Denn Ihre wertvolle Zeit für Hin- und Rückfahrten kann das Finanzamt nicht ersetzen.
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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team