Leitfaden & wichtige Umzugstipps zum Wohnungsübergabeprotokoll
Stellt der Vermieter nach einem Umzug bei der Wohnungsübergabe Beschädigungen wie Kratzer im Parkett fest, kommt es schnell zum Streit.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Nachweis von bestehenden Mängeln sowie Schäden und vermeidet größere Streitigkeiten. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der bemängelte Schaden auch im Protokoll steht.
Finden Sie hier praktische Umzugstipps zur Übergabe einer Wohnung und für einen reibungslosen Umzug.
Sinn & Zweck des Übergabeprotokolls
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die ein Musterprotokoll enthalten muss. Dennoch ist das Wohnungsübergabeprotokoll für beide Mietparteien zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sinnvoll. Mit dem Leitfaden aus unseren hilfreichen Umzugstipps erstellen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll einfach selbst. Im besten Fall wird diese Dokumentation jeweils beim Ein- & Auszug erstellt. Kommt es zu Streitigkeiten, trägt dieses Schriftstück zur Klärung bei und ist Beweismittel vor Gericht. Sie wehren Schadensersatzansprüche durch den Vermieter effektiv ab, wenn Sie bemängelte Schäden beim Einzug im Wohnungsübergabeprotokoll auflisten. Auch für den Vermieter ist das Schriftstück im Zweifelsfall ein wichtiger Beweis. Fehlt die Angabe des Schadens im Übergabeprotokoll, sind Schadensersatzansprüche gegen Sie sehr wahrscheinlich. Somit ist die Erstellung nach den Vorgaben in unseren Umzugstipps für beide Seiten sinnvoll, da das Übergabeprotokoll bei Zweifeln hinsichtlich bestehender Schäden für Klarheit sorgt. Bei der Übergabe wird der Zustand der Mietwohnung genau dokumentiert. Bereits bestehende Schäden und Mängel bestätigen beide Parteien jeweils mit Unterschrift.
Nachlässigkeiten bei der Übergabe vermeiden
Nachlässigkeit bei der Dokumentation ist ein Grund für die Entstehung von Meinungsverschiedenheiten. Spätere Probleme sind hier vorprogrammiert. Aus diesem Grund ist das Übergabeprotokoll sorgfälltig zu erstellen. Ideal ist die Anwesenheit beider Mietparteien bei Besichtigung und Erstellung des Protokolls, auch Vertretungen durch bevollmächtigte Personen sind möglich. Empfehlenswert ist insbesondere für den Mieter auch die Anwesenheit von Zeugen. Diese bestätigen die Angaben auf dem Musterprotokoll aus unseren Umzugstipps ebenfalls durch ihre Unterschrift. Die Prüfung der einzelnen Räume ist eine gemeinsame Aufgabe. Dabei ist jedes Zimmer genau in Augenschein zu nehmen. Wird ein Schaden festgestellt, ist eine sofortige Protokollierung wichtig. Ein vorab erstellter Leitfaden ist hierbei eine große Hilfe für Sie. Empfehlenswert ist die Besichtigung bei Tageslicht, da bei schlechteren Lichtverhältnissen schnell einige Mängel übersehen werden. Geprüft wird im ersten Schritt, ob die Wohnung im besenreinen Zustand übergeben wird.
Umzugstipps zu Besichtigung & Übergabe der Wohnung
Wände und Decken sind auf den Zustand von Farbauftrag und Tapete zu überprüfen, erkennbar feuchte Stellen sind ebenfalls im Protokoll zu erfassen. Auch der Fußbodenbelag ist genau in Augenschein zu nehmen. Alle Fenster und Türen werden geöffnet und ebenso wie alle Schlösser und Lichtschalter auf Unversehrtheit und Funktion untersucht. Zur Überprüfung gehört der Funktionstest von Heizkörpern. Dies gilt auch für elektrische Geräte wie Herd oder Waschmaschine, falls diese zum Mietumfang gehören. Ein genauer Blick auf Armaturen, Badewanne & Co. ist auch im Badezimmer angebracht. Risse im Waschbecken, beschädigte Fliesen und lockere Wasserhähne sind im Protokoll ebenfalls erfasst. Vergessen Sie keinesfalls die Überprüfung von Balkon, Kellerräumen, Treppenhaus und Garten. Eine gründliche Kontrolle erspart Ihnen, dass sie mögliche Schäden übersehen und es später diesbezüglich zu Streitigkeiten kommt. Alle Mängel sind separat für jeden Raum zu erfassen. Dokumentieren Sie Schäden immer durch Fotos. Schreiben Sie ebenfalls die aktuellen Zählerstände (Wasseruhr, Stromzähler, etc.) auf.
Wichtige Umzugstipps – Leitfaden für ein Übergabeprotokoll
Auch wenn keine genaue Form für das Wohnungsübergabeprotokoll vorgegeben ist, sollte es dennoch generell bestimmte Angaben nach den Vorgaben unserer Umzugstipps enthalten. Ein Musterprotokoll kann eine große Hilfe bei der Wohnungsübergabe sein.
Nachstehend erhalten Sie in unseren Umzugstipps einen übersichtlichen Leitfaden zu den wichtigsten Punkten eines Übergabeprotokolls, mit diesen können Sie ohne Probleme selbst ein Musterprotokoll erstellen:
- Name & Anschrift von Mieter und Vermieter
- Name & Anschrift von Zeugen
- Datum der Wohnungsübergabe
- Wohnungsanschrift
- Zählerstände (Wasseruhr, Stromzähler, Heizöltank, etc.)
- Anzahl & Erhalt der Schlüssel
- Sonderabsprachen (Mietkaution, Kostenübernahme durch den Vermieter bei Renovierung, etc.)
- Absprachen über bevorstehende Renovierung, Schönheitsreparaturen, Handwerkerleistungen
- Auflistung aller Mängel und Schäden (nach Zimmern)
- Räume ohne Schäden und Mängel sollten explizit erwähnt werden
- Unterschriften der beteiligten Parteien
Das Protokoll als wichtiger Beweis
Schimmelbefall, defekte Waschbecken, etc. sind im Übergabeprotokoll detailliert aufgezählt. Orientieren Sie sich bei der Erstellung des Protokolls am Leitfaden in unseren Umzugstipps. Mögliche Fehlangaben sind vermeidbar, wenn Sie die nötigen Angaben während der Besichtigung in ein Musterprotokoll eintragen. Auch Vereinbarungen zu einer Renovierung, die der Vermieter zusagt, sind wichtig Notizen. Selbst vermeintlich kleinere Schäden wie ein Kratzer im Parkett oder ein kleiner Sprung in einer einzelnen Fliese sind eine wichtige Notiz im Wohnungsübergabeprotokoll, damit später keine Schadensersatzforderungen entstehen.
Wenn Sie nach einem Umzug die alte Wohnung reibungslos übergeben, beschleunigt ein Wohnungsübergabeprotokoll nach dem Leitfaden in unseren Umzugstipps die Rückzahlung der Mietkaution. Sind keine Mängel oder Beschädigungen bei der Wohnungsübergabe feststellbar, gibt es keinen Grund, dem Mieter das Geld vorzuenthalten. Lediglich im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung ist eine Einbehaltung eines angemessenen Betrages denkbar. Damit die Angaben im Musterprotokoll oder im selbst erstellten Wohnungsübergabeprotokoll vor Gericht Beweise sind, müssen alle Beteiligten unterschreiben.
Ohne Stress umziehen – Vorbereitungen für die Wohnungsübergabe
Ein Umzug ist meist sehr stressig. Unser Leitfaden und die Umzugstipps erleichtert Ihnen den Umzug und vermeidet mögliche Probleme. Als letzte Punkte sind die Wohnungsübergabe und das Übergabeprotokoll wichtig. Wenn Sie umziehen und die alte Wohnung für die Übergabe vorbereiten, ist eine gründliche Reinigung sehr wichtig. Grundsätzlich ist für die Instandhaltung der Mietsache immer der Vermieter zuständig (siehe § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Allerdings gibt es in vielen Mietverträgen eine Kleinreparaturklausel, Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder genaue Anweisungen zur Instandhaltung der Wohnung. Hier finden sind unterschiedliche Vorgaben erfasst, wie Sie die Wohnung übergeben müssen, wenn Sie umziehen. Dies reicht von einer Kleinreparaturklausel bis zum Abschleifen des gesamten Parketts. Hier ist Vorsicht geboten, da nicht alle Klauseln zu Handwerkerleistungen, Schönheitsreparaturen & Instandhaltung wirksam sind. Es gibt einige Gerichtsurteile hinsichtlich der Unwirksamkeit von uneingeschränkt im Mietvertrag geforderten Schönheitsreparaturen (Beispiel: LG Berlin, Az. 67 S 7/17).
Wichtiges zu Kleinreparaturklausel & Co.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Mieter im Rahmen einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag zur Instandhaltung der Wohnräume verpflichtet. Dies ist bei Bagatellschäden (Bohrlöcher, etc.) und Schönheitsreparaturen bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro der Fall. Zusätzlich ist in der Kleinreparaturklausel eine Jahresobergrenze für die Schönheitsreparaturen und Handwerkerleistungen genannt. Diese liegt nach Angabe im Leitfaden des Deutschen Mieterbundes (DMB) in der Regel bei 150 bis 200 Euro oder max. bei 8 Prozent der jährlichen Miete. Nennt Ihr Mietvertrag jedoch einen bestimmten Umfang für die Renovierung oder verpflichtet eine Klausel zur Beauftragung genau genannter Handwerkerleistungen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Auch Verpflichtungen zur anteiligen Beteiligung des Mieters an Handwerkerleistungen im Rahmen einer Renovierung sind nicht zulässig. Ist der Mieter jedoch Schuld an den Schäden und Mängeln, ist deren Beseitigung Sache des Mieters. In diesem Fall sind die Kosten für eine Renovierung von Ihnen zu tragen.
Besenreine Reinigung vor der Wohnungsübergabe
Erkundigen Sie sich nach den notwendigen Schönheitsreparaturen und nehmen Sie eine Reinigung der alten Wohnung vor, ehe Sie umziehen. So vermeiden Sie effektiv mögliche Schadensersatzansprüche. Die Instandhaltung ist grundsätzlich Vermietersache, einige Handwerkerleistungen nimmt der Mieter jedoch durchaus vor. Eine gründliche Reinigung und Arbeiten im Rahmen der Kleinreparaturklausel vermeiden spätere Schadenersatzansprüche. Forder Ihr ehemaliger Vermieter Schadensersatzansprüche vor Gericht ein, orientiert sich der Richter in der Regel an der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (§ 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV 2. Wohnungsbaugesetz). Demnach sind beispielsweise das Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern und Innentüren typische Schönheitsreparaturen. Bei einer Renovierung im Rahmen üblicher Schönheitsreparaturen ist jedoch für die Abwehr der Schadensersatzansprüche entscheidend, ob Sie die Wohnung auch renoviert übernommen haben. War diese unrenoviert, kann auch keine Renovierung verlangt werden, wenn Sie wieder umziehen.
Umziehen ohne Ärger – Reinigung & Instandhaltung
Hier ist wieder das Wohnungsübergabeprotokoll wichtig. Ratsam ist beim Einzug die Erstellung eines Protokolls nach dem Leitfaden in unseren Umzugstipps. Wenn Sie den unrenovierten Zustand nachweisen, ist auch keine Renovierung beim Auszug notwendig. In diesem Fall genügt die Reinigung der Wohnung. Mit unseren Umzugstipps zu Abstandszahlung, Wohnungsübergabeprotokoll, Kleinreparaturklausel & Co. vermeiden Sie bei einem Umzug eine Vielzahl von Problemen. Meldet der Vermieter Schadensersatzansprüche an, kann das Übergabeprotokoll als Beweismittel vor Gericht gelten und das Vorhandensein der bemängelten Schäden bereits bei Ihrem Einzug beweisen. Häufig verlangen Vormieter eine Abstandszahlung für überlassene Wohnungseinrichtung oder eine sofortige Bereitstellung der Wohnräume.
Ist die Abstandszahlung notwendig?
Eine solche Abstandszahlung ist jedoch unzulässig, der Mieter ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Ablösezahlungen sind im Gegensatz zur Abstandszahlung rechtlich zulässig. Dies sind Forderungen des Mieters, die dieser beim Auszug an den Vermieter stellt. Meist sind dies Investitionen, die den Wert der Wohnung nachhaltig steigern (Fußbodenheizung, modernisiertes Bad, etc.). Häufig ist hier auch die Bezeichnung „Abstandszahlung“ eine gängige Bezeichnung, korrekt ist jedoch die Bezeichnung Ablösezahlung. Empfehlenswert ist diesbezüglich, vor den Arbeiten schriftlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen. Diese ist auch als Ergänzung zum Wohnungsübergabeprotokoll wichtig, das Sie beim Einzug nach dem Leitfaden in unseren Umzugstipps erstellt haben.
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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team