Umzugstipps von JH-Umzüge & Transporte: Fristgerecht den Wohnsitz anmelden
In Deutschland besteht eine Anmeldepflicht, welche bei den zuständigen regionalen Meldebehörden erfüllt wird. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Ihren Hauptwohnsitz im Eigenheim bzw. der Mietwohnung oder um einen Zweitwohnsitz handelt. Relevant hingegen ist, wann Sie diese Anmeldung vollziehen. Geschieht sie zu spät, ist je nach Einschätzung des Sachbearbeiters mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. Beachten Sie, dass sich diese Umzugstipps dem allgemeinen Stand in Deutschland widmen. Es ist denkbar, dass einzelne regionale Ortsämter und Gemeinden ihre eigene Praxis betreiben und folglich Unterschiede bestehen.
Wir empfehlen unseren Artikel: Umzugstipps – Wohnsitz unmelden
Vor Ort beim Einwohnermeldeamt: Vorgehen und Formulare
Die Wohnsitzanmeldung wird durch das Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) legitimiert. Folglich sind Sie als Bürger der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, dem Staat Ihren dauerhaften Wohnsitz mitzuteilen. Kommt es zu einem Umzug oder kehren Sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland, gehört Ihr neues Zuhause ebenfalls angemeldet. Sie haben hierfür 14 Tage lang Zeit. Zwingend notwendig ist seit dem 1.11.2015 die Wohnungsgeberbestätigung. Der Mietvertrag oder andere, formlose Schriftstücke sind nicht ausreichend. Üblicherweise sind die Anmeldungen in Deutschland kostenlos, wobei die Handhabe den einzelnen Gemeinden obliegt. So erhebt die Stadt Hamburg beispielsweise 12 Euro für eine Anmeldung, während sie in nahezu allen anderen Bundesländern ohne Gebühren vollzogen wird.
Vor Ort benötigen Sie mindestens die eingangs erwähnte Wohnungsgeberbestätigung und zugleich den Personalausweis (alternativ den Reisepass). Es ist möglich, dass Sie beide Pässe mitbringen. Haben Sie den Personalausweis dabei, wird auf diesem die alte Anschrift durch einen Sticker mit der neuen Anschrift überklebt. Bei einem Reisepass ist das nicht nötig, da dieser keine Anschrift enthält. Die Pässe müssen für alle anzumeldenden Personen mitgebracht werden – darunter auch der Partner und die Kinder. Unter Umständen werden noch ein Miet- oder Kaufvertrag beziehungsweise eine Heiratsurkunde verlangt. Das obliegt den jeweiligen Bürgerbüros und Meldeämtern.
Haben Sie die Umzugstipps von JH-Umzüge & Transporte aufmerksam gelesen, so wissen Sie bereits, dass sich eine Checkliste lohnt. Hier können Sie diesen und weitere Umzugstipps festhalten und nach erfolgreicher Erledigung abhaken. Selbiges trifft zu, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt vertreten lassen. Die meisten Gemeinden erlauben Ihnen das, sofern Sie die dafür notwendigen Schriftstücke im Vorfeld ausfüllen. Durch die streng kontrollierte Praxis der Anmeldungen soll verhindert werden, dass dauerhaft in Deutschland lebende Personen nicht erfasst werden oder durch Scheinanmeldungen unauffindbar bleiben.
Wo liegt der Unterschied zwischen An- und Ummeldungen?
Beide Begriffe werden auch in den Umzugstipps oft synonym zueinander verwendet, da sie tendenziell den identischen Umstand beschreiben, welcher sich nur durch ein kleines Detail unterscheidet. Von einer „Ummeldung“ spricht man im Fachjargon, wenn Sie innerhalb des gleichen Meldekreises umziehen.
Vom „Anmelden“ eines Wohnsitzes hingegen dann, wenn sich der Meldebezirk ändert, weil Sie beispielsweise die Stadt wechseln. Beide können frühestens nach dem Tag des Einzugs erfolgen. Einen Nebenwohnsitz müssen Sie ebenfalls registrieren, wenn Sie selbigen beispielsweise aus beruflichen Gründen unterhalten. Eine Abmeldung ist indes nur in seltenen Fällen nötig, beispielsweise wenn Sie planen Deutschland zu verlassen.
Wir empfehlen unseren Artikel: Umzugstipps – Wohnsitz abmelden
Wertvolle Umzugstipps: Bußgelder und Weitergabe der persönlichen Daten
Ein spezielles Formular ist bei Neuanmeldung Ihres Wohnsitzes üblicherweise nicht nötig. Notwendig ist hingegen, die gültigen Fristen einzuhalten, anderenfalls drohen Ihnen mitunter hohe Bußgelder von bis zu 500 oder 1.000 Euro. In sehr selten angewandten Extremfällen kann ein solches Bußgeld sogar bis auf maximal 50.000 Euro erhöht werden. Üblicherweise werden diese in der Praxis aber nur selten angewandt. Können Sie eine (leicht) verspätete Anmeldung verständlich erklären, ist durchaus auf Kulanz des zuständigen Sachbearbeiters zu hoffen.
Unsere Umzugstipps helfen Ihnen beim Anmelden vor Ort: Haben Sie schon gewusst, dass sich die Weitergabe Ihrer persönlicher Daten durch die Ämter verhindern lässt? Wenn Sie eine Übermittlungssperre veranlassen, dürfen diese Daten nicht mehr an Presse, Rundfunk, Religionsgemeinschaften, Parteien und Adress- sowie Auskunftsunternehmen weitergegeben werden.
Weitere Umzugstipps können Sie auf unserem Blog lesen…
Ihr JH-Umzüge & Transporte Team