Umzugstipps von JH-Umzüge und Transporte: Kündigung vom Mietvertrag
Bevor der eigentliche Umzug beginnt, muss Sie erst einmal die alte, bestehende Wohnung kündigen. Hier stehen Ihnen prinzipiell zwei Varianten zur Auswahl:
Eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung. Im Regelfall werden Mietverträge über eine fristgerechte Auflösung beendet.
Die fristlose Variante ist nur dann möglich, wenn ein eindeutiger Grund dafür vorliegt.
Klassisch kündigen: Fristen und Form berücksichtigen
Unbefristete Mietverträge haben in Deutschland schon seit dem 1. September 2001 immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese wird jeweils zur Mitte oder zum Ende des Monats kalkuliert. Im Regelfall empfiehlt es sich, wenn Sie das Kündigungsschreiben auf dem Postweg (via Einschreiben mit Nachweis) an den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung überstellen.
Andere Formen, beispielsweise telefonisch oder persönlich, sind im Zweifelsfall juristisch nicht zu beweisen. Sie basieren auf dem Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter. Mit einem Schreiben und dem entsprechenden Nachweis sind Sie unabhängig Ihres persönlichen Verhältnisses auf der sicheren Seite.
Umzugstipps bei dringlichem Auszug: Vorzeitige Übergabe der Wohnung
Einer der am häufigsten erwähnten Umzugstipps, welcher an dieser Stelle nicht fehlen darf, ist die verkürzte Kündigungsfrist beziehungsweise vorgezogene Übergabe der Wohnung. Das ist möglich, wenn Sie als bestehender Mieter einen potentiellen Nachmieter stellen. Zugleich sollten Sie einen wichtigen Grund für die verkürzte Frist vorlegen. Derartige mögliche Gründe sind beispielsweise ein berufsbedingter Wohnortwechsel oder weiterer Familienzuwachs und dadurch mehr benötigter Platz. Eine Heirat oder bei Senioren ein Umzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim sind ebenso möglich.
Ein befristeter Mietvertrag ist nicht an derartige Regularien gekoppelt. Da Sie sich hier im Vorfeld auf eine vertraglich festgelegte Zeit einigen, ist die Frist für die Kündigung nicht relevant. Ihr Mietvertrag wird jeweils zum Ende der Frist aufgelöst, außer er wird um einen weiteren, im Vorfeld untereinander abgestimmten Zeitraum verlängert.
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Wann lassen sich Mietverträge mit einer außerordentlichen Kündigung auflösen?
Hierzu müssen Sie konkrete Umstände beweisen, die ein weiteres Wohnen in der Wohnung nicht zumutbar machen. Außerordentlich könnte der Vermieter seinem Mieter beispielsweise kündigen, wenn dieser die Miete nicht (pünktlich) zahlt. Ebenso wenn bekannt ist, dass dieser der Wohnung erhebliche Schäden zufügt. Aus Mietersicht ist das denkbar, wenn erhebliche Makel an der Immobilie oder Wohneinheit bestehen, zum Beispiel ein akuter Schimmelbefall oder nicht sorgfältig abgedichtete Dächer, durch die es in die Wohnung regnet.
Sie müssten ihrem Vermieter dann eine Frist setzen, mit der solche Makel zu beheben sind. Wird dieser nicht nachgekommen, bleiben weitere Mittel wie der Rechtsweg, die Kürzung beziehungsweise der gänzliche Einbehalt der Miete oder eben eine außerordentlich angelegte Auflösung Ihres Mietvertrags. Wichtige Umzugstipps von JH-Umzüge & Transporte speziell zu dieser Sache: Scheuen Sie nicht den Weg zum Rechtsbeistand! Dieser kann Ihnen anhand der individuellen Situation aufzeigen, ob es überhaupt erlaubt ist, den Vertrag außerordentlich aufzulösen.
Umzugstipps zur Anfertigung eines Kündigungsschreibens
Im Netz finden Sie Muster für ein Kündigungsschreiben. Tendenziell ist solch eine Vorlage aber kaum notwendig, da es sich um ein einfaches, formloses Schriftstück handelt, welches Sie schnell im Word anfertigen können. Speichern Sie dieses immer als PDF ab, falls Sie es digital versenden möchten. In das Anschreiben gehören Ihre Anschrift sowie die vom Vermieter. Weiterhin natürlich das Datum und eine Betreffzeile, in der Sie auf die Kündigung hinweisen. Anschließend teilen Sie Ihr Anliegen der Wohnungskündigung mit, berufen sich auf die dreimonatige Frist (sofern diese genutzt wird) und bitten um eine Bestätigung.
Diese Bestätigung sollten Sie unbedingt anfordern, um sich im Zweifelsfall darauf zu berufen, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben tatsächlich gesehen hat. Achtung! Einer der häufig übersehenen Umzugstipps: Bei Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags erlangen Sie kein Widerrufsrecht. Sobald Sie Ihre Unterschrift für die neue Wohnung platzieren, gelten also die Mindestmietdauer sowie die Kündigungsfristen. Auch dann, wenn die Unterzeichnung erst gestern stattfand. Weitere hilfreiche Umzugstipps und natürlich den richtigen Ansprechpartner für einen Umzug finden Sie hier bei JH-Umzüge & Transporte!
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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team